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Sozialdienst und Berufsbeistandschaft Region Murten

Sozialdienst Region Murten

Der Sozialdienst Region Murten leistet nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Murten, Greng und Meyriez, die sich in einer Notlage befinden. Wer für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Im Rahmen der persönlichen Sozialhilfe erhalten Hilfesuchende kostenlos Beratung, Betreuung, Vermittlung und Information durch professionelle Sozialarbeitende. Fragen und Anliegen zu den Themen Finanzen, Familie, Sucht, Wohnen, Arbeit, Gesundheit und Schule können im persönlichen Gespräch thematisiert und bearbeitet werden. Dabei kann bei Bedarf auch an eine geeignete Fachstelle verwiesen werden.

Es gibt viele Gründe für persönliche Notlagen. Arbeitslosigkeit, zu wenig Einkommen, Krankheit, persönliche Krisen und belastende Familiensituationen könnten dazu führen. Warten Sie nicht, bis Sie Ihre Wohnung verlieren oder die Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlen können. Die Sozialhilfe unterstützt Sie in finanziellen und persönlichen Notsituationen.

Befinden Sie sich in einer persönlichen Notsituation? Haben Sie nicht genug Geld zum Leben für sich oder Ihre Familie? Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben?

In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand, und doch kann es alle treffen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wenn Sie in eine Notlage geraten und nicht genügend Geld zum Leben haben, besteht Anrecht auf Sozialhilfe. Dies gilt auch dann, wenn Sie arbeiten, ihr Lohn aber nicht ausreicht. Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Auskunft und Anmeldung

Sozialdienst der Gemeinde Murten, Alte Freiburgstrasse 21, Postfach 321, 3280 Murten

Tel. 026 550 22 90 oder sozialdienst@murten-morat.ch

Berufsbeistandschaft Region Murten

Die Berufsbeistandschaft Region Murten ist zuständig für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht (Beistandschaften) für Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinden Murten, Greng und Meyriez. Die durch das Friedensgericht des Seebezirks angeordneten Beistandschaften im Erwachsenenschutz betreffen einzelne oder mehrere Lebensbereiche der schutzbedürftigen Personen. Dies können Vertretungen, Mitwirkungen oder Begleitungen in finanziellen, administrativen, rechtlichen oder persönlichen Angelegenheiten sein. Im Rahmen dieser angeordneten Beistandschaften (zum Teil auch gegen den Willen der betroffenen Personen) wird darauf geachtet, dass die Zusammenarbeit konstruktiv und wenn immer möglich kooperativ erfolgt.

berufsbeistandschaft@murten-morat.ch

Kontakt

Sozialdienst und Berufsbeistandschaft Region Murten
Alte Freiburgstrasse 21
Postfach 321
3280 Murten
Tel. 026 550 22 90

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 11.30 Uhr, 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen
Mittwoch 08.30 - 11.30 Uhr, 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr, 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag 08.30 - 11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen

***Öffnungszeiten während den Sommerferien***

Vom 8. Juli 2024 bis zum 16. August 2024 ist der Schalter nur vormittags geöffnet.

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