Bedarfserhebung ausserfamiliäre Kinderbetreuung BFK
Das kantonale Gesetz über familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) vom 9. Juni 2011 verpflichtet die Gemeinden des Kantons Freiburg, alle vier Jahre eine Beurteilung des Bedarfs an familienexternen Betreuungseinrichtungen durchzuführen (Art. 6 FBG). Die Beurteilung betrifft die Anzahl und die Art der zur Bedarfsdeckung notwendigen familienergänzenden Betreuungsplätze. Die Gemeinde Murten hat im Jahre 2012 eine erste Erhebung durchgeführt und diese in den Jahren 2016 und 2020 erneut lanciert. Untenstehend finden Sie die Ergebnisse.
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