Kopfzeile

Inhalt

Friedhof Murten (Hauptfriedhof)

Bestattungsarten

  • Erdbestattungsgräber für Erwachsene
  • Erdbestattungsgräber für Kinder
  • Urnengräber
  • Gemeinschaftsgrab

Bestattungskosten

Die Bestattungskosten (Graböffnung, Bestattung, Ruheplatz) für Personen mit Wohnsitz in Murten werden von der Gemeinde übernommen. Die übrigen Kosten (Sarg, Transporte, Grabmal und -gestaltung, Bepflanzung) gehen zu Lasten der Hinterbliebenen. Ferner sind auch die zusätzlichen Kosten für allfällige Bestattungen an Samstagen gemäss Friedhofreglement durch die Angehörigen zu übernehmen.

Für die Bestattung von Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz nicht in Murten hatten, werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben:

  • Erdbestattungsgrab für Erwachsene Fr. 2'500.00
  • Erdbestattungsgrab für Kinder Fr. 2'000.00
  • Urnengrab Fr. 2'000.00
  • Urne in bestehendes Grab Fr. 700.00
  • Gemeinschaftsgrab Fr. 350.00

Gemeinschaftsgrab

Das Gemeinschaftsgrab ist mit einem Gedenkstein ausgerüstet, auf welchem auf Wunsch der Name, der Vorname, das Geburts- und das Todesjahr der verstorbenen Person angebracht werden. Diese Beschriftungen werden zweimal jährlich ausgeführt; vor Ostern und vor dem 1.  November. Die Kosten gehen zu Lasten der Hinterbliebenen (ca. Fr. 300.00). Die Hinterbliebenen haben auch eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie unwiderruflich mit der Beisetzung der verstorbenen Person im Gemeinschaftsgrab einverstanden sind. Eine nachträgliche Aussonderung der Asche ist nicht möglich.

Grabgestaltung

Auf dem Friedhof Murten sind steinerne Grabeinfassungen nicht gestattet. Als Einfassung werden Schrittplatten gelegt. Auch Grabplatten als Grabmal sind nicht zugelassen.

Grabschmuck und Unterhalt

Das Schmücken und der Unterhalt des Grabes wie auch des Grabmals ist Sache der Hinterbliebenen. Sträucher und Bäume dürfen nicht gepflanzt werden. Es besteht die Möglichkeit, gegen entsprechende Kostenleistung bei der Stadtverwaltung einen Auftrag zu erteilen, welche die Grabpflege während 25 Jahren garantiert.

Aufhebung von Gräbern

Die Erdbestattungs- und Urnengräber können gemäss Friedhofreglement nach 25 Jahren aufgehoben werden. Die Angehörigen werden benachrichtigt, sofern die Friedhofverwaltung über eine aktuelle Adresse verfügt.

Kontakte

Die Hinterbliebenen haben der Stadtverwaltung eine Kontaktadresse anzugeben; diese Person zeichnet für die Organisation und Durchführung der Bestattung verantwortlich und nimmt auch die Korrespondenz entgegen.

Seitens der Behörden gelten folgende Telefonnummern:

  • Friedhofgärtner: Werkhof der Stadt Murten, Markus Brechbühl, Leiter Werkhof
    Tel. 079 295 80 03
  • Hirter AG, Herr Daniel Haenni, Geschäftsführer, 3280 Murten, Tel. 026 670 28 52
  • Bestattungsdienst Beyeler GmbH, Herr Martin Beyeler, 3232 Ins, Tel. 032 313 10 00 oder 026 670 00 22
  • Einwohnerkontrolle Murten Tel. 026 672 62 91
  • Stadtpolizei Murten Tel. 026 672 62 10

Kontakt

Stadt Murten
Werkhof
Pra Pury 2
Postfach 326
3280 Murten
Tel. 026 672 62 70
werkhof@murten-morat.ch
Stadt Murten
Brechbühl Markus
Pra Pury 2
Postfach 326
3280 Murten
Tel. 026 672 62 72
werkhof@murten-morat.ch

Zugehörige Objekte

Name Download
Name VornameFunktionTelefonKontakt