Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, können Sie sich schon im Voraus, spätestens jedoch innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder via Online-Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsbescheinigung
Sie können Ihre Abmeldung auch via eUmzug vornehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis bzw. in der Anmeldegebühr bereits enthalten.
einwohnerkontrolle@murten-morat.ch
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 026 672 62 90 | einwohnerkontrolle@murten-morat.ch |