Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist der Gemeinderat, auf Empfehlung der Einbürgerungskommission, zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Das Amt für Zivilstandswesen und Einbürgerungen in Freiburg (Adresse siehe unten) informiert Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen IAEZA
Route des Arsenaux 41
Postfach 214
1701 Freiburg
naturalisation@fr.ch
Tel. 026 305 14 17
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Reglement_über_das_Gemeindebürgerrecht.pdf (PDF, 1.25 MB) | Download | 0 | Reglement_über_das_Gemeindebürgerrecht.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtschreiberei | 026 672 62 00 | info@murten-morat.ch |