Kopfzeile

Inhalt

Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Murten erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist der Gemeinderat, auf Empfehlung der Einbürgerungskommission, zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Das Amt für Zivilstandswesen und Einbürgerungen in Freiburg (Adresse siehe unten) informiert Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen IAEZA

Route des Arsenaux 41
Postfach 214
1701 Freiburg

naturalisation@fr.ch
Tel. 026 305 14 17

Zugehörige Objekte

Name
Reglement_über_das_Gemeindebürgerrecht.pdf (PDF, 1.25 MB) Download 0 Reglement_über_das_Gemeindebürgerrecht.pdf
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt