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Alimentenbevorschussung und -inkasso

Bei Nichtzahlung von Unterhaltsbeiträgen an Kinder oder Ex-Ehegatten oder Ex-Ehegattinnen kann die Gläubigerin oder der Gläubiger das Kantonale Sozialamt um Hilfe ersuchen, unter Vorlage des richterlichen Entscheids oder der Vereinbarung, die den Unterhaltsbeitrag festsetzt.

https://www.fr.ch/de/alltag/bei-schwierigkeiten/inkassohilfe-und-bevorschussung-von-unterhaltsbeitraegen