Alimentenbevorschussung und -inkasso
Bei Nichtzahlung von Unterhaltsbeiträgen an Kinder oder Ex-Ehegatten oder Ex-Ehegattinnen kann die Gläubigerin oder der Gläubiger das Kantonale Sozialamt um Hilfe ersuchen, unter Vorlage des richterlichen Entscheids oder der Vereinbarung, die den Unterhaltsbeitrag festsetzt.