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Ergänzungsleistungen zu AHV und IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht aus zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten die AHV und die IV Ergänzungsleistungen zur AHV- beziehungsweise IV-Rente aus. Mit dieser Ergänzung sollten AHV- beziehungsweise IV-Bezüger/-innen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Höhe der monatlichen Leistungen wird individuell auf die jeweiligen Verhältnisse zugeschnitten berechnet.

Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.

https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erg%C3%A4nzungsleistungen-EL

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gratis

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