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Erwachsenenschutz

Die die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB ordnet eine Massnahme für Erwachsene an, wenn die Unterstützung der hilfsbedürftigen Person durch die Familie, andere nahestehende Personen oder private oder öffentliche Dienste nicht ausreicht oder von vornherein als ungenügend erscheint und wenn bei Urteilsunfähigkeit der hilfsbedürftigen Person keine oder keine ausreichende eigene Vorsorge (Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung) getroffen worden ist und die Massnahmen von Gesetzes wegen (Vertretung durch den Ehegatten/eingetragenen Partner, Vertretung bei medizinischen Massnahmen, Schutz der Person, die sich in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung aufhaltet) nicht genügen. Im Kanton Freiburg ist das Friedensgericht die zuständige KESB:

Friedensgericht des Seebezirks
Freiburgstrasse 69, Postfach 76
3280 Murten

026 305 86 60

fgsee@fr.ch, jplac@fr.ch