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Steuerrechnung

Die Gemeindesteuern werden auf der Basis der kantonalen Veranlagung erhoben.

Der voraussichtliche Steuerbetrag kann einmalig oder in neun Raten beglichen werden. Er wird  unter Verwendung von verfügbaren Vorjahresdaten (Veranlagung oder Ratenzahlungen) ermittelt und weicht möglicherweise von den aktuellen Werten erheblich ab.

Falls erforderlich, können Anzahlungen in Bezug auf Betrag und Zahlungsfrist nach eigenem Ermessen angepasst werden.

Die definitive Steuerrechnung wird aufgrund der Steuererklärung erstellt, welche Anfang des Folgejahres auszufüllen ist.

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