Benützung öffentlicher Grund
Wer ausserhalb einer bewilligten Veranstaltung oder eines bewilligten Marktes auf öffentlichem Grund Waren zum Kauf anbieten will, muss vorgängig eine entsprechenden Bewilligung der Stadt Murten einholen. Je nach Grösse des Anlasses ist eine zusätzliche Bewilligung des Oberamtes notwendig.
Vorgehen und Dokumente/Temporäre Veranstaltungen/Kanton Freiburg
Formular Patent K - Virtueller Schalter Kanton FreiburgAnzuwendende_Richtlinien_fuer_die_Gemeinden_und_die_Organisatoren_(2013)
Kontakt/Information
Stadtverwaltung Murten
Rathausgasse 17
Postfach 326
3280 Murten
Stadtverwaltung Murten, Rathausgasse 17
Postfach 326
3280 Murten
Tel. 026 672 62 01
info@murten-morat.ch