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Adressauskunft für Privatpersonen und Unternehmen

Die Einwohnerkontrolle gibt auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Beruf, Adresse, Heimatort, Geburtsdatum, Zu- und Wegzugsdatum sowie Zu- und Wegzugsort einer Einzelperson bekannt (Art. 17 DSchG FR).



Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen. Es werden weder telefonische noch Auskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt.



Jede Person kann durch eine entsprechende Erklärung die Bekanntgabe ihrer Daten an private Personen sperren lassen (Art. 18 DSchG FR).



Kosten: CHF 10.00

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 10.00
zahlbar per E-Payment

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und lassen Sie uns dieses elektronisch zukommen.

Verfahren

Nach Prüfung Ihrer Anfrage werden wir Ihnen die gewünschte Adressauskunft per E-Mail oder (auf Wunsch) per Post zukommen lassen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.