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Gewerbepolizei Öffnungszeiten - Verlängerungsgesuch

Die Gemeinden sorgen für die Einhaltung der kantonalen und der Gemeindevorschriften über die Öffnungszeiten der Geschäfte und treffen die Sanktionen bei Zuwiderhandlungen.

Es gelten grundsätzlich die im Marktreglement festgelegten Öffnungszeiten.
Für Ausnahmen ist eine Bewilligung des Gemeinderates nötig. Die Arbeitsmarktlichen Vorschriften bleiben vorbehalten.

Weitere Infos unter:
http://www.fr.ch/spoco/de/pub/oeffnungzeiten_der_geschaefte.htm

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Wünschen Sie, Ihr Geschäft ausnahmsweise ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten zu öffnen? Hierzu bedarf es einer Bewilligung durch die Gemeindebehörde. Füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus und lassen Sie uns dieses elektronisch zukommen.

Verfahren

Ihr Gesuch wird innert Frist von 2-3 Arbeitstagen behandelt. Eine entsprechende Bewilligung wird Ihnen nach Zahlungseingang via Email oder per A-Post zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.