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Hunde - eidg. Datenbank AMICUS

Alle Hunde in der Schweiz müssen eindeutig und fälschungssicher gekennzeichnet und seit 1. Jan 2016 in der zentralen Hundedatenbank ( AMICUS) registriert werden. Zur eindeutigen Kennzeichnung wird dem Hund ein Mikrochip implantiert – dies darf in der Schweiz nur von Tierärztinnen oder Tierärzten vorgenommen werden.



Bevor der Der/die Tierarzt/Tierärztin Ihr Hund jedoch registrieren kann, müssen Sie sich via Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde als Hunderhalter/in anmelden. Sie erhalten dann eine PET-Karte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zugestellt. Damit kann der Tierarzt Ihr Hund später bei AMICUS registrieren.



Sind Sie umgezogen, gab es einen Halterwechsel oder ist Ihr Hund verstorben? Bitte teilen Sie dies der Datenbank AMICUS umgehend, jedoch spätestens innert 10 Tagen seit dem Ereignis mit.

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