Steuern - Gesuch Zahlungsvereinbarung
Gemeindesteuern
Die Finanzverwaltung kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge besondere Ratenzahlungen bewilligen. Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden. Verzugs- oder Ausgleichszinsen sind auch während der Dauer von Zahlungserleichterungen geschuldet.
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Tel. 026 672 62 20 / finanzverwaltung@murten-morat.ch