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Aus dem Gemeinderat

26. Juli 2023

Schalter der Stadtverwaltung Murten

Die Schalter der Stadtverwaltung Murten bleiben am Montag, 31. Juli 2023, und Dienstag, 1. August 2023, geschlossen.

Informationen zur 1. August-Feier 2023 in Murten

Am 1. August 2023 wird die Ryf zwischen Kreisel Bad und Schloss Muntelier aus Sicherheitsgründen von 18.30 bis 23.00 Uhr für den Verkehr gesperrt. Anwohnerinnen und Anwohner der Ryf können jederzeit zu ihren Liegenschaften und Privatparkplätzen fahren.

Auf dem Pantschauareal darf privates Feuerwerk nur auf dem dafür vorgesehenen und markierten Abbrennplatz gezündet werden. Auf dem gesamten Pantschau- und Hafenareal gilt ein Feuer- und Grillverbot.

Die Ringmauer ist am 1. August 2023 gesperrt und nicht zugänglich für die Öffentlichkeit. In der Altstadt gilt ein striktes Feuer- und Feuerwerksverbot.

 

Baugesuche

Beim Empfang der Stadtverwaltung sind ab Freitag, 28. Juli 2023, nachstehend bezeichnete Baugesuche während 14 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt:

- Peter Tanner, Murten, im Auftrag der Gemeinde Murten, Nutzungsänderung Dachgeschoss (Wohnen zu Gewerbe), Artikel 6277 des Grundbuchs von Murten, Rathausgasse 8;

- meyer bauleitung + architektur gmbh, Fräschels, im Auftrag von Patricia Sonja und Christian Wöhry, Murten, Um- und Anbau Wohnhaus, Artikel 5504 des Grundbuchs von Murten, Rubliweg 10;

- Spack Gartenbau AG, Kerzers, im Auftrag von Christophe Ruetschi, Murten, Gartengestaltung mit Pool und Pergolen, Ausnahme Unterschreitung Strassenabstand, Artikel 5563 des Grundbuchs von Murten, Untere Längmatt 10;

- Murten Tourismus, Murten, Gesuchstellerin, und die Gemeinde Murten, Eigentümerin, Aufstellen eines provisorischen Pavillons (Oktober 2023 – Oktober 2028), Artikel 5013 des Grundbuchs von Murten, Ryf 4c;

- Krieger AG, Ruswil, im Auftrag der BKW Energie AG, Bern, Abbruch Gebäude 19 und 19a, Neubau Ökonomiegelände, Ausnahme Unterschreitung Bauabstand zur Strasse, Ausnahme von Schutzbestimmungen für Gehölze ausserhalb des Waldareals, Ausnahme Unterschreitung Bauabstand zu Gehölzen, Artikel 6439 des Grundbuchs von Murten, Lindenweg 19;

- PeC Architektur AG, Courtepin, im Auftrag der Immoschwab AG (Vertreterin der 13 Miteigentümer), Murten, Neubau Glasdach, Sanierung Fassade, Artikel 6589 des Grundbuchs von Murten, Bernstrasse 30;

- Patrick Kurt, Salvenach, Gesuchsteller, und Rachel und Patrick Kurt, Salvenach, Eigentümer, Erneuerung Dach Carport, Artikel 25 des Grundbuchs von Murten (Sektor Salvenach), Ofenhausgässli 20 (Ortsteil Salvenach).

Allfällige Einsprachen gegen diese Bauvorhaben sind innerhalb der 14-tägigen Auflagefrist schriftlich und begründet an die Stadtschreiberei zu richten.

BB/26. Juli 2023