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Aus dem Gemeinderat

26. Juli 2024

Schalter der Stadtverwaltung Murten

Die Schalter der Stadtverwaltung Murten bleiben am Donnerstag, 1. August 2024, und Freitag, 2. August 2024, geschlossen.

 

Informationen zur 1. August-Feier 2024 in Murten

Am 1. August 2024 wird die Ryf zwischen Kreisel Bad und Schloss Muntelier aus Sicherheitsgründen von 18.30 bis 23.00 Uhr für den Verkehr gesperrt. Anwohnerinnen und Anwohner der Ryf können jederzeit zu ihren Liegenschaften und Privatparkplätzen fahren.

Auf dem Pantschauareal darf privates Feuerwerk nur auf dem dafür vorgesehenen und markierten Abbrennplatz gezündet werden. Auf dem gesamten Pantschau- und Hafenareal gilt ein Feuer- und Grillverbot.

Die Ringmauer ist am 1. August 2024 gesperrt und nicht zugänglich für die Öffentlichkeit. In der Altstadt gilt ein striktes Feuer- und Feuerwerksverbot.

 

Baugesuche

Beim Empfang der Stadtverwaltung sind ab Freitag, 26. Juli 2024, nachstehend bezeichnete Baugesuche während 14 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt:

- Pavex GmbH, Murten, im Auftrag von Theo Keusch, Murten, Aussenaufgestellte L/W-Wärmepumpe (Dach), Ersatz Gasheizung, Artikel 6869 des Grundbuchs von Murten, Merlachfeld 184;

- Nabholz Technique de chauffage Sàrl, Murten, im Auftrag von Hubert Gobet, Murten, Ersatz Ölheizung mit einer Erdsonden-Wärmepumpe, Artikel 5970 des Grundbuchs von Murten, Engelhardstrasse 102;

Humbert Pörner AG, Murten, im Auftrag von Jolanda und Pascal Ryser, Kerzers, Energetische Sanierung und Dachausbau, Unterschreitung Strassenabstand: Parkplatz, Artikel 437 des Grundbuchs von Murten (Sektor Gempenach), Hinterdorf 8 (Ortsteil Gempenach);

awerk architekten ag, Murten, im Auftrag von Franziska Messerli, Murten, Um- und Anbau Wohnhaus, Artikel 7450 des Grundbuchs von Murten, Altavilla 84;

Bauplan360° AG, Teufenthal, im Auftrag von Beat Bruderer, Murten, Projektänderung – zusätzliche Pergola und Unterstand, Artikel 5207 des Grundbuchs von Murten, Rotmattweg 6;

 

Kocher & Partner Architekten AG, Düdingen, im Auftrag von Lea und Michele Weibel, Wünnewil, Parz. 24: Anschluss an Fernwärmeleitung, Parz. 295: Anpassung der Umgebungsarbeiten (Stützmauern), Artikel 295 und 24 des Grundbuchs von Murten (Sektor Jeuss), Dorfstrasse 57 und 59 (Ortsteil Jeuss).

 

Allfällige Einsprachen gegen diese Bauvorhaben sind innerhalb der 14-tägigen Auflagefrist schriftlich und begründet an die Stadtschreiberei zu richten.

 

sf/24. Juli 2024

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