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Kindes- und Jugendschutz

Falls Kinder oder Jugendliche durch ihre Familien oder ihr soziales Umfeld nicht genügend Schutz und Unterstützung erhalten, kommt die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB zum Einsatz. Jede KESB ist für die Gemeinden ihres KESB-Kreises Ansprechstelle, wenn das Wohl von Kindern oder Jugendlichen in Gefahr ist. Die KESB hilft den Familien oder trifft bei Bedarf angepasste Schutzmassnahmen für die Kinder oder Jugendlichen. In besonderen Fällen werden beistand- oder vormundschaftliche Massnahmen und/oder eine Fremdplatzierung (z.B. in Kinder- oder Jugendheimen) geprüft. Die Massnahmen werden durch das kantonale Jugendamt ausgeführt. Im Kanton Freiburg ist das Friedensgericht die zuständige KESB:

Friedensgericht des Seebezirks
Freiburgstrasse 69, Postfach 76
3280 Murten

026 305 86 60

fgsee@fr.ch, jplac@fr.ch